Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wartungsvereinbarungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Prüfvertrag für Feuerlöschgeräte

Auftragnehmer:
Firma.Steinhoff – Feuerschutz
Alter Bösperder Weg 24-26
58710 Menden
Telefon 02373 / 81166
Fax 02373 / 81135

Der Auftragnehmer übernimmt mit sofortiger Wirkung die regelmäßige Wartung (Inspektion)sowie
die zwischenzeitlich anfallenden Instandsetzungen aller Feuerlöscher des Auftragsgeber
zu folgenden Bedingungen:

  1. Die Wartung erfolgt alle zwei Jahre durch einen vom Auftragnehmers beauftragten Sachkundigen im Rahmen des Reiseplanes. Der Sachkundige weist sich durch eine Legitimation des Auftragsnehmers und durch seinen Sachkundigen- Ausweis mit Lichtbild aus.
  2. Zu Warten sind Gegenwertig ca. ____ Geräte zu der jeweils gültigen Gebühr laut Instandhaltungspreisliste, zzgl. Materialaufwendungen und Fahrtkosten und der geltenden MWST.
  3. Die Wartung der Geräte erfolgt im jeweilig erforderlichen Umfang, derzeit gemäß DIN 14406 Teil 4, jedoch ohne Behälterinnenprüfung. Ist eine Behälterinnenprüfung aufgrund gesetzlich oder sonstiger Vorschriften erforderlich, so wird sie zu der jeweils Gebühr laut Instandhaltungs – Preisliste in Rechnung gestellt.
  4. Durch Anbringen eines Instandhaltungsnachweises , gemäß DIN 14406, bestätigt der Sachkundige die festgestellte oder herbeigeführte Funktion -Bereitschaft des Löschers im Zeitpunkt der Beendigung der Prüfung. Auf Wunsch wird ein gesonderter Prüfbericht erstellt.
  5. Notwendige Instandsetzung und dabei anfallende Lösch-und Treibmittel und Ersatzteile werden nach den jeweils gültigen Preislisten berechnet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Lösch – Treibmittel und Ersatzteile zu verwenden, die durch Typenprüfung und Zulassung bestätigt sind.
  6. Die Instandhaltung der Geräte erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer. Vom Auftragnehmer nicht genehmigte Instandhaltung durch Dritte berühren die sich aus diesen Vertrag ergebenden Verpflichtungen, insbesondere die Pflicht zur Zahlung der Prüfgebühr nicht.
  7. Ein Zurückhaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur aus demselben Vertragsverhältnis , das Recht zur Aufrechnung nur mit einer unbestimmten oder festgestellten Forderung zu.
    1. Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate.
    2. Gewährleistung für offensichtliche Mängel ist ausgeschlossen , wenn nicht innerhalb einer Woche ab Instandsetzung schriftlich beim Auftragsnehmer angezeigt werden.
    3. Im übrigen gilt §640 Abs.2 BGB.
    4. Der Auftragnehmer behält sich in jedem Fall das Recht auf Nachbesserung vor. Weitergehende Ansprüche stehen dem Auftraggeber nur zu wenn er dem Auftragnehmer eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.
    5. Schadensersatzansprüche stehen dein Auftragsgeber nur insoweit zu, als dem Auftragnehmer Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last füllt. Der Schadenersatzanspruch ist auf unmittelbar an dem geprüften oder instandgesetzten Gerät aufgetretene Schaden und in der Höhe auf das Zweifache des geleisteten Entgeldes beschränkt.
  8. Für alle Lieferungen und Leistungen im Rahmen dieses Prüfvertrages gelten die Lieferungs-und Zahlungsbedingungen des Auftragsnehmers. Gegenstände der Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Als Zahlungseingang gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem von uns über den Betrag verfügt werden kann. Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen in Höhe von 8%p.a. über den jeweiligen Basiszinssatz nach § 247BGB fordern. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung zur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  9. Der Prüfvertrag wird auf 1 Jahr abgeschlossen. Wird er nicht Schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf gekündigt, so verlängert er sich jeweils um 1 Jahr.
  10. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist die schriftliche Prüfvereinbarung. Nebenarbeiten und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
  11. Erfüllungsort ist der Firmensitz des Auftragsnehmens. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des für den Auftragnehmer zuständigen Amtsgericht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Download