Instandhaltung von Feuerlöschern

Die Firma Steinhoff Feuerschutz, ein Spezialbetrieb für vorbeugenden Brandschutz, wartet Feuerlöscher aller Fabrikate.

Bei der Wartung der Feuerlöscher müssen natürlich verschiedene nationale Gesetze sowie die Wartungs- und Füllvorschriften der Hersteller der Feuerlöscher genau beachtet werden.

In der Bundesrepublik Deutschland finden sich Regelungen zur Wartung von Feuerlöschern in der DIN 14406. Durchführen darf die Wartung nur eine befähigte Person mit entsprechender Ausbildung.

Abgesehen von Sonderregelungen, müssen Feuerlöscher normalerweise in einem Intervall von zwei Jahren gewartet werden. Die Überprüfung der Kleinlöschgeräte durch den Steinhoff Feuerschutz Spezialbetrieb für Feuerlöscheinrichtungen hat zwei Zielsetzungen. Einerseits soll selbstverständlich die korrekte Funktion der Feuerlöscher im Brandfall sichergestellt werden und andererseits muss die Sicherheit des Benutzers beim Einsatz der Löschgeräte gewährleistet werden können.

Die Gefahr, die von einem nicht oder nur schlecht gewarteten Feuerlöscher ausgeht, sollte nicht unterschätzt werden, da die Kleinlöschgeräte in der Regel unter hohem Druck stehen. Ein Bersten des Druckbehälters kann bei anwesenden Personen schwerste Verletzungen hervorrufen. Eine fachgerechte Wartung der Feuerlöscher, durch nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ausgebildete befähigte Personen des Steinhoff Feuerschutz Spezialbetriebs für Feuerlöscheinrichtungen, sorgt für eine ordnungsgemäße Funktion der Löschgeräte.

Gern beraten wir Sie auch bei der Anschaffung und den Standorten Ihrer Geräte.

Wir stellen Ihnen die unterschiedlichsten Geräte vor und zeigen Ihnen die Qualitätsunterschiede, die es bei den Geräten gibt. Somit werden Sie mit dem richtigen Feuerlöscher in Ihrem Betrieb ausgestattet sein.