Verbot fluorhaltiger Feuerlöschschäume
Die neue Verordnung (EU) 2025/1988 zum Verbot fluorhaltiger Feuerlöschschäume wurde am 3. Oktober 2025 veröffentlicht und verpflichtet alle Anwender zur schrittweisen Umstellung auf fluorfreie Alternativen. Fluorhaltige Feuerlöscher dürfen nur noch bis zum 23. Oktober 2026 in Verkehr gebracht und bis spätestens 31. Dezember 2030 verwendet werden. Für alkoholbeständige Löschschäume gilt eine verlängerte Frist bis 23. April 2027.
Ab dem 23. Oktober 2030 ist die Nutzung von Feuerlöschschäumen mit einer PFAS-Konzentration von mindestens 1 mg/l grundsätzlich verboten, ausgenommen gereinigte Anlagen bis 50 mg/l. Bestimmte Industriebereiche wie Offshore- oder Militäranlagen erhalten Übergangsfristen bis 23. Oktober 2035, müssen jedoch strenge Auflagen zur Umwelt- und Arbeitssicherheit erfüllen.
Dazu gehören Managementpläne, jährliche Überprüfungen und die klare Trennung von PFAS-haltigen Beständen und Abfällen. Ab dem 23. Oktober 2026 ist zudem eine Kennzeichnungspflicht für PFAS-haltige Schäume vorgesehen. Das Unternehmen empfiehlt, die Umstellung frühzeitig zu planen und bietet mit den PureNature-Produkten bereits heute fluorfreie, nachhaltige Alternativen für einen sicheren Brandschutz an.