Rauchwarnmelder
Lieferung, fachgerechte Montage und regelmäßige, dokumentierte Wartung der Geräte
Moderne Rauchwarnmelder basieren auf optischen Sensoren, die nach spätestens zehn Jahren ihre Empfindlichkeit verlieren. Selbst wenn ein Gerät niemals ausgelöst wurde, altern die Bauteile so stark, dass Brandrauch nicht mehr zuverlässig erkannt wird. Hinzu kommt die Abhängigkeit von Batterien: Sind diese leer oder gealtert, bleibt der Alarm stumm. Umso wichtiger ist es, den Rauchmelder mindestens einmal pro Monat durch Druck auf die Testtaste zu prüfen und die Batterien gemäß den Herstellerangaben regelmäßig zu wechseln. Eine jährliche Sichtkontrolle oder professionelle Wartung sichert darüber hinaus die optimale Funktion.
In ganz Deutschland gilt seit dem 1. April 2013 eine Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in Schlaf- und Kinderzimmern sowie auf Fluchtwegen. Während Neubauten die Geräte unmittelbar bei Fertigstellung vorhalten müssen, endeten die Übergangsfristen für Bestandsbauten in den meisten Bundesländern spätestens zum 31. Dezember 2016 (in Nordrhein-Westfalen) bzw. 1. Januar 2017 (in anderen Regionen). Wer im Schadensfall ohne oder mit defekten Rauchmeldern dasteht, riskiert Kürzungen der Versicherungsleistung.
Oft wird die falsche Norm genannt: Für private Rauchwarnmelder ist die Europäische Produktnorm DIN EN 14604 maßgeblich, die Anforderungen an Prüfverfahren und Leistungskriterien festlegt. Die Anwendernorm DIN 14676 hingegen regelt Einbau, Betrieb und Instandhaltung. Entsprechend schreibt DIN 14676 einen Austausch der Melder nach zehn Jahren vor.
Grundsätzlich ist der Eigentümer für die Anschaffung und Montage verantwortlich, während in neun von sechzehn Bundesländern die Wartungspflicht auf den Mieter übertragen wird. In den übrigen Ländern obliegt die Instandhaltung weiterhin dem Vermieter.
So haftet trotz der Installation vorgeschriebener Rauchmelder der Eigentümer beziehungsweise Vermieter zivilrechtlich für Gesundheits- oder Lebensschäden bei Mietern oder Dritten, falls die Geräte aufgrund versäumter oder mangelhafter Wartung bei einem Brand nicht funktionieren. Dieses grundlegende Haftungsrisiko für die Sicherheit der Mietsache verbleibt beim Eigentümer auch dann, wenn die Pflicht zur Wartung der Rauchmelder per Gesetz oder Vertrag eigentlich auf den Mieter beziehungsweise Nutzer übertragen wurde.




Sachverständige erinnern regelmäßig daran, dass viele Anfang 2013 installierte Geräte im Jahr 2023 ihr Austauschdatum erreichten. Selbst wenn in der Zwischenzeit Batterien getauscht wurden, lässt die Elektronik nach zehn Jahren nach und die Rauchkammern verstauben. Sie sollten mindestens alle 10 Jahre durch moderne Modelle ersetzt werden. Neue Rauchmelder-Generationen bieten neben fest verbauten Zehn-Jahres-Batterien oftmals erweiterte Selbstüberwachungsfunktionen und sind deutlich unempfindlicher gegen Fehlalarme.
Steinhoff Feuerschutz bietet eine umfassende Palette an Dienstleistungen rund um Rauchwarnmelder an, darunter Lieferung, fachgerechte Montage und die regelmäßige, dokumentierte Wartung der Geräte. Um Kunden bestmöglich zu unterstützen, erstellen wir detaillierte Prüfberichte als Nachweis für Behörden und Versicherungen und bewahren Kopien dieser Berichte auf. Darüber hinaus steht Steinhoff Feuerschutz seinen Kunden jederzeit für eine persönliche Beratung zur Verfügung, um bei der Auswahl und dem Kauf der passenden Rauchwarnmeldesysteme behilflich zu sein. So erhalten Kunden alles Notwendige aus einer Hand, um ihre Sicherheit zu gewährleisten und alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Hilfreiche und wichtige Links
Rauchmelder retten Leben – Rauchmelder Leitfaden 2025 (Link)
Rauchmelder-Guide – Rauchmelderpflicht in Deutschland nach Bundesländern (Stand 03/2025) (Link)
Feuertrutz – Studie zu Wissenslücken bei Rauchmelderpflicht (Link)