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Externe Bestellung zur Brandschutzbeauftragten
Nutzen Sie die Vorteile einer Bestellung eines externen Brandschutzbeaufttragten
Sparen Sie sich die Freistellung eines Mitarbeiters
Sparen Sie die Kosten für die Fortbildungen
Profitieren Sie von der Kostentransparenz, da die anfallenden Honorare eines Brandschutzbeauftragten eindeutig kalkulierbar bleiben
Folgende Dienstleistungen aus dem Aufgabengebiet des Brandschutzbeauftragten bieten wir für Sie
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz
brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den
Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen,
soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei
Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um – und
Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und
Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen
und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne
usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen
Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und
die Mängelbeseitigung überwachen
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der
Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem
Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen
(Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von
brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen
und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen
Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei
feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und
Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den
Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den
Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des
Brandschutzes betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven
(Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen
(Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme
Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast etc.)
- Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz
Gern beraten wir Sie und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.