Externe Bestellung zur Brandschutzbeauftragten

Externer Brandschutzbeauftragter: Wir sind da bevor’s brennt

Brandschutz kostet doch nur Geld und bringt keinen Gewinn. Diese Meinung ist (leider) noch weit verbreitet. Der sorglose Umgang mit dem Brandschutz ist jedoch fahrlässig, denn falls ein Feuer ausbricht, stehen Menschenleben auf dem Spiel.

Für Sie als Unternehmer ist dieser Aspekt ebenfalls wichtig: Vorbeugender Brandschutz sichert die Existenz Ihres Unternehmens und hilft im Schadensfall am Markt zu bleiben, Liefertermine einzuhalten und den Schaden möglichst gering zu halten.

Machen Sie deshalb die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten zur Chefsache.

Zwingend erforderlich ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nur, wenn dieser baurechtlich beziehungsweise in einer entsprechenden Sonderbauvorschrift gefordert wird. Im Arbeitsschutzgesetz steht unter anderem geschrieben, dass der Arbeitgeber Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen hat. Wie können Sie diese Forderung besser erfüllen als mit der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten?

Interner oder externer Brandschutzbeauftragter: eine Entscheidungshilfe

Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder schicken Sie Mitarbeiter zu einem nach DGUV/VfdB/VdS zertifizierten Lehrgang mit 64 Lerneinheiten und auch anschließende regelmäßige Auffrischungslehrgänge, bestellen diese zum Brandschutzbeauftragten oder Sie beauftragen eine externe Fachkraft.

Interne Brandschutzbeauftragte

Folgende Gründe sprechen für einen betriebsinternen Brandschutzbeauftragten:

  • Der interne Brandschutzbeauftragte ist ständig verfügbar.
  • Er kennt sowohl den Betrieb als auch die Abläufe und die Mitarbeiter.

Denken Sie bitte aber auch an die Nachteile:

  • Der interne Brandschutzbeauftragte muss aus- und fortgebildet werden.
  • Die Einarbeitung, die Schulungsvorbereitung sowie die Erledigung der Aufgaben kostet Arbeitszeit.
  • Bei Arbeitskollegen oder im Konfliktfall ist die Neutralität auf beiden Seiten nicht immer gegeben.
  • Die Kosten für Softwareprogramme, die ein Brandschutzbeauftragter für seine Tätigkeit benötigt, liegen zurzeit auch bei einer 4-stelligen Summe im Jahresabo.
  • Des Weiteren können die Kosten für den Brandschutzbeauftragten einer eindeutigen Kostenstelle zugeordnet werden.
  • Außerdem wird durch eine externe Lösung Betriebsblindheit vermieden.

Externe Brandschutzbeauftragte

Die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten ist aus folgenden Gründen für Sie vorteilhaft:

  • Der externe Brandschutzbeauftragte kümmert sich ausschließlich um den Brandschutz. Die Aufgaben rücken durch keine anderen Tätigkeiten in den Hintergrund.
  • Es fallen weder Ausbildungs- noch Fortbildungskosten an. Zudem entstehen keine Kosten durch Arbeitszeitausfall.
  • Unsere externe Brandschutzbeauftragte kommt aus der Praxis und ist damit eine echte Brandschutzexpertin. Ihre Sicht als Unternehmer sowie die der Feuerwehr als auch der Bauaufsichtsbehörde, dem Sachversicherer und dem Arbeitsschutzrecht hat sie im Blick und erfüllt somit  einen sehr hohen Qualitätsanspruch.
  • Externe Brandschutzbeauftragte erhalten mehr Zuspruch und Aufmerksamkeit bei Brandschutzschulungen oder Belehrungen als die eigenen Mitarbeiter. Zudem hat Frau Hain zusätzlich eine pädagogische Ausbildung und ist es gewohnt, Personen im Brandschutz  zu schulen.
  • Durch die bereits schon vorhandene technische Ausrüstung von Firetrainer und Feuerlöschern, wird die vom Gesetzgeber vorgeschriebene praktische Übung sehr erfolgreich und kostengünstig, denn hier entfallen die Anschaffungs- und Instandhaltungskosten für die Geräte. Die praktische Übung erfolgt umweltfreundlich, da die Löschmittel biologisch abbaubar sind.

Sie wollen, dass wir uns als Team von Steinhoff Feuerschutz um Ihren Brandschutz kümmern? Wir sind bestens geschulte und hochmotivierte Experten mit vielseitiger Erfahrung.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.

 

Interner und externer Brandschutzbeauftragter: Aufgaben

Die Aufgaben sind für interne und externe Brandschutzbeauftragte gleich. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt beim vorbeugenden Brandschutz. Dazu zählen unter anderem:

  • Regelmäßige Begehungen im Betrieb
  • Beurteilungen der Brandgefährdungen
  • Durchführung von Schulungen sowie Brandalarm- und Räumungsübungen
  • Erstellen einer Brandschutzordnung inkl. Alarmplan
  • Mitwirkung bei Brandschutzplänen und eines Brandschutzkonzeptes
  • Ermittlungen von Brand- und Explosionsgefahren

In erster Linie geht es darum, den Unternehmer zu beraten, wie der Brandschutz im Unternehmen optimal umgesetzt werden kann. Das kann auch bedeuten, überzogene Anforderungen durch Behörden zu erkennen und eine Vermittlerrolle zu übernehmen.

Externer Brandschutzbeauftragter: Wertvolle Hilfe bei der Gefährdungsbeurteilung

Die Grundlage für die meisten Brandschutzmaßnahmen in einem Unternehmen bildet die Gefährdungsbeurteilung, die im Verantwortungsbereich des Unternehmers liegt. Entscheidend ist, dass alle Gefährdungspotenziale erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Die Gefährdungsbeurteilung gewinnt zunehmend an Bedeutung, sodass auch die Eigenverantwortung des Unternehmers steigt. Er muss selbst Entscheidungen treffen, welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen, damit seine Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen sicher sind.

Als Unternehmer sind Sie deshalb gut beraten, im Brandschutz einen kompetenten Berater an ihrer Seite zu haben: der externe Brandschutzbeauftragte wird diesen Anforderungen gerecht.

Das ist Brandschutz auf höchstem Niveau. Weil Brandschutz Leben rettet. Fordern Sie jetzt weitere, auf Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Informationen für einen externen Brandschutzbeauftragten an. Wir beraten fair und unverbindlich.