Ausbildung zum Brandschutzhelfer und Brandschutzunterweisung

Brandschutzhelfer machen einen wichtigen Job!

Wir bilden Ihre Mitarbeiter als Brandschutzhelfer aus und führen für Sie die Brandschutzunterweisungen durch. Unser Team besteht aus zertifizierten Brandschutzbeauftragten mit Zusatzausbildung für Räumungen und Evakuierungen und qualifizierten Mitarbeitern, mit langjähriger Erfahrung im Brandschutz. Gerne senden wir Ihnen ein interessantes Angebot zu.

Die Brandschutzhelfer-Ausbildung:

Für Sie bestehen 2 Möglichkeiten der Durchführung:

1. Termine in unseren Räumlichkeiten in Menden, Franz-Kissig-Straße 2d

am 09.10.2025 von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Die Kosten betragen pro Teilnehmer 98,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

2. Die Durchführung der Ausbildung in Ihren Räumen zu vereinbarten Zeiten und mit einer vereinbarten Teilnehmerzahl. Hierzu erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

 

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Die gesetzliche Regelung:  

Die ASR A2.2 fordert eine regelmäßige theoretische Schulung  der Brandschutzhelfer und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) präzisiert mit der Informationsschrift „Brandschutzhelfer“ (DGUV Information 205-023) die Hinweise zu deren Ausbildung mit folgenden Inhalten:

  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
  • betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise der Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Die praktische Ausbildung umfasst :

  • Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen
  • Erfahren von Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit
  • Durchführen realitätsnaher Übungen
  • Einweisung in betriebliche Besonderheiten und Zuständigkeiten

Ebenfalls geschult werden müssen demnach besondere betriebliche Gegebenheiten wie z.B.:

  • Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen,
  • spezielle Produktionsabläufe,
  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen (z.B. Löschanlage, Wandhydrant) und
  • das Löschen von brennbaren Gasen, Stäuben, Metallen oder Fetten

Der praktische Teil jeder Schulung wird mit einem gasbetriebenen Brandsimulator (sicher – umweltfreundlich – realistisches Flammenbild).  Und mit Übungsfeuerlöschern (Löschmittel: Schaum und Kohlensäure), an denen die richtige Handhabung sicher erprobt werden kann, durchgeführt. Die Schulungen sind alle 3-5 Jahre zu wiederholen, um ihr Wissen aufzufrischen und auf dem neusten Stand zu halten. Bei wesentlich betrieblichen Änderungen, die die Vorgehensweise bei der Brandbekämpfung betreffen, kann eine Schulung in kürzeren Abständen erforderlich sein.

In welchen Betrieben müssen wie viele Mitarbeiter geschult werden?

Laut § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Abschnitt 7.3 der ASR A2.2 hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, Mitarbeiter in  ausreichender Zahl zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. In der Regel sind dies fünf Prozent der Beschäftigten, entsprechend mehr bei erhöhter Brandgefahr. Die Pflicht, Beschäftigte über die Durchführung von Erstmaßnahmen im Brandschutz zu unterweisen, besteht für jeden Betrieb, da sich die gesetzliche Forderung aus §10 Arbeitsschutzgesetz an den Arbeitgeber bzw. aus §22 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 an den Unternehmer allgemein richtet.

Striktere Vorschriften gibt es zum Beispiel für:

  • Versammlungsstätten (§42 SBauVO)
  • Verkaufsstätten (§83 SBauVO)
  • Krankenhäuser (ehem. §36 KhBauVO)
  • Pflege- und Betreuungseinrichungen (Punkt 7.2.3 des RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom 17.3.2011)
  • Das Fahrpersonal von Kraftomnibussen (§35g StVZO)

Brandschutzunterweisungen :

Die Brandschutzunterweisungen werden in einem theoretischen und praktischen Teil vermittelt:

  • direkt vor Ort in Ihrem Betrieb
  • durch die zertifizierte Brandschutzbeauftrage
  • durch qualifizierte und erfahrene Dozenten aus der Praxis
  • unter Berücksichtigung betriebsspezifischer Aspekte
  • Durchführen realitätsnaher Übungen

Falls bei Ihnen Bedarf besteht, nur einzelne Personen schulen zu lassen, bieten wir außerdem Schulungen zu festen Terminen in unserem Hause an. Neue Termine sind in Planung. Die Kosten hierfür werden pro Gruppe bis 15 Personen kalkuliert, bitte erfagen Sie uns aktuelles Angebot.

Auch im privaten Lebensbereich ist es wichtig, den Umgang mit dem Feuerlöscher zu üben.

Inhalte und Ablauf der Brandschutzunterweisung

Die Brandschutzunterweisung dauert insgesamt etwa zwei bis zweieinhalb Stunden und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil werden besprochen:

  • Brandverhütung (allgemeine Verhaltensregeln sowie speziell auf Ihren Betrieb abgestimmte Aspekte, z.B. spezielle Fertigungsverfahren, Brandgefährdung in Labor, Werkstatt, Büro, Produktion, Fremdfirmen und feuergefährliche Arbeiten)
  • Ruhe bewahren und Brand melden (Berücksichtigung betriebsspezifischer Gegebenheiten wie z.B. Brandmeldeanlage und interne Notrufnummern)
  • In Sicherheit bringen (Berücksichtigung vorhandener Rettungswege einschließlich deren Kennzeichnung, Sammelplätze, technischer Einrichtungen zur Verhinderung der Rauchausbreitung und zur Sicherstellung des Rauchabzugs etc.)
  • Löschversuch unternehmen (zur Verfügung stehende Löscheinrichtungen, Eignung verschiedener Löschmittel, Handhabungsgrundsätze von tragbaren Feuerlöschern und sonstigen vorhandenen Löschgeräten)

Im praktischen Teil werden die besprochenen Handhabungsgrundsätze tragbarer Feuerlöscher und ggf. der betriebsspezifischen Löschvorrichtungen von den Beschäftigten geübt.

Eine einmalige Unterweisung legt den Grundstein für eine Verbesserung des Brandschutzes in Ihrem Betrieb. Sowohl der Gesetzgeber als auch die Berufsgenossenschaften fordern aber eine regelmäßige Auffrischung der Unterweisung. Das ArbSchG versteht darunter eine mindestens jährliche Unterweisung.

Gerne besprechen wir bei der Unterweisung Ihrer Beschäftigten auch Besonderheiten wie z.B. besondere Gefährdungen in Ihrem Betrieb oder spezielle Löschanlagen. Im Rahmen der praktischen Übungen besteht auch die Möglichkeit, die Handhabung weiterer Löscheinrichtungen wie z.B. bei Ihnen vorhandene Wandhydranten zu demonstrieren.

Zur Abstimmung und Beratung wird sich Frau Hain als Brandschutzbeauftragte vor der Schulung oder Unterweisung mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erreichen Frau Hain unter Tel.; 01551 200 53 270.

Teilnahmebedingungen für Schulungen und Unterweisungen (PDF-Datei; Link)

Wir bilden Ihre Mitarbeiter als Brandschutzhelfer/in aus und führen für Sie die Brandschutzunterweisungen durch.

Weitere Informationen und die nächsten Termine finden Sie hier.